Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Errichtung u. Betrieb von acht Windenergieanlagen im Windpark Lamstedt, SG Börde Lamstedt, Landkreis Cuxhaven
Der Firma NeXtWind Windpark Beteiligung 28 GmbH & Co. KG, Kantstraße 164, 10623 Berlin, wurde am 31.03.2026 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 i. V. m. § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb von acht Windenergieanlagen (WEA) sowie den damit verbundenen Rückbau von acht Bestandsanlagen im Windpark Lamstedt erteilt.
Die Errichtung und der Betrieb der Windenergieanlagen wurden in der Gemarkung Lamstedt auf folgenden Flurstücken zugelassen:
WEA-Nr. Gemarkung Flur Flurstück
02 Lamstedt 22 5
03 Lamstedt 22 9
04 Lamstedt 22 12
05 Lamstedt 22 18
06 Lamstedt 24 10, 11
07 Lamstedt 21 37
08 Lamstedt 22 25
09 Lamstedt 22 35
Die Genehmigung erfolgte unter Aufnahme von Nebenbestimmungen.
Rechtbehelfsbelehrung
Gegen den Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27472 Cuxhaven, einzulegen.
Der Widerspruch eines Dritten ist innerhalb eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Absatz 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats ab Zustellung dieses Bescheides beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg, gestellt und begründet werden.
Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides ist vom 05.06.2026 bis einschließlich zum 19.06.2026 zur Einsicht ausgelegt. Der Bescheid (inklusive der Begründung) kann im genannten Zeitraum bei den folgenden Stellen im Internet eingesehen werden:
und
https://cloud.landkreis-cuxhaven.de/index.php/s/p4eNKRmi8gdQRNj
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgegeben.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (20.07.2026 um 24.00 Uhr) können der Bescheid und seine Begründung von denen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landkreis Cuxhaven, Az.: 63 ImG 3/2024, 27470 Cuxhaven, schriftlich oder elektronisch angefordert werden.
| Cuxhaven, 26.05.2026 | LANDKREIS CUXHAVEN Der Landrat |
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In Vertretung Berghorn Kreisrat |