Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Errichtung u. Betrieb von fünf Windenergieanlagen im Windpark Heidhörn, Stadt Geestland, Landkreis Cuxhaven
Der Firma Friesen Elektra VII GmbH & Co. KG, Schloss Gödens 1, 26452 Sande, wurde am 29.06.2026 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 i. V. m. § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen (WEA) im Windpark Heidhörn erteilt.
Die Errichtung und der Betrieb der Windenergieanlagen wurden in der Stadt Geestland, Gemarkung Drangstedt, auf folgenden Flurstücken zugelassen:
| Flur | Flurstück | WEA-Nr. |
| 5 | 38/5 | 1 |
| 5 | 50 | 2 |
| 5 | 60/1 | 3 |
| 5 | 74/1 | 4 |
| 5 | 80/1 | 5 |
Die Genehmigung erfolgte unter Aufnahme von Nebenbestimmungen.
Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides ist vom 24.07.2026 bis einschließlich zum 07.08.2026 zur Einsicht ausgelegt. Der Bescheid inklusive der Begründung kann im genannten Zeitraum bei den folgenden Stellen im Internet eingesehen werden:
https://uvp.niedersachsen.de/
und
https://cloud.landkreis-cuxhaven.de/index.php/s/yrX6q9kmqqo2byT
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (07.09.2026 um 24.00 Uhr) können der Bescheid und seine Begründung von denen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landkreis Cuxhaven, Az.: 63 ImG 7/2025, 27470 Cuxhaven, schriftlich angefordert werden.
| Cuxhaven, 23.07.2026 | LANDKREIS CUXHAVEN Der Landrat In Vertretung |
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Berghorn Kreisrat |