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23.07.2026

Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Errichtung u. Betrieb von vier Windenergieanlagen im Windpark Neuenwalde, Stadt Geestland, Landkreis Cuxhaven

Der Firma Energiekontor AG, Mary-Somerville-Str. 5, 28359 Bremen, wurde am 29.06.2026 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 i. V. m. § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) im Windpark Neuenwalde erteilt.

Die Errichtung und der Betrieb der Windenergieanlagen wurden in der Stadt Geestland, Neuenwalde (Außenbereich), Gemarkung Neuenwalde auf folgenden Flurstücken zugelassen:

Flur Flurstück WEA-Nr.
21 46/1 3
21 48/1 5
21 60 6
16 18 8

Die Genehmigung erfolgte unter Aufnahme von Nebenbestimmungen.

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides ist vom 24.07.2026 bis einschließlich zum 07.08.2026 zur Einsicht ausgelegt. Der Bescheid inklusive der Begründung kann im genannten Zeitraum bei den folgenden Stellen im Internet eingesehen werden:

https://uvp.niedersachsen.de/ 
und
https://cloud.landkreis-cuxhaven.de/index.php/s/zgXEpNKwzTCCJLg

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (07.09.2026 um 24.00 Uhr) können der Bescheid und seine Begründung von denen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landkreis Cuxhaven, Az.: 63 ImG 7/2023, 27470 Cuxhaven, schriftlich angefordert werden.

Cuxhaven, 23.07.2026 LANDKREIS CUXHAVEN
Der Landrat
In Vertretung
 
Berghorn
Kreisrat
Autor/in: Drutjons-Ebs