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17.09.2026

Vorbescheid nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Errichtung u. Betrieb von vier Windenergieanlagen im Windpark Falkenburg, Stadt Geestland, Landkreis Cuxhaven

Der Firma UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG aus 01662 Meißen, Dr.-Eberle-Platz 1, wurde am 07.08.2026 ein immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid nach § 9 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) im Windpark Falkenburg erteilt.                              

Die Errichtung und der Betrieb der Windenergieanlagen wurden in der Stadt Geestland, Gemarkung Lintig, auf folgenden Flurstücken als bauplanungsrechtlich zulässig festgestellt:                                                          

WEA-Nr.

Gemarkung

Flur

Flurstück

01

Lintig

1

220/3

02

Lintig

1

105/2

03

Lintig

1

123/4 und 126/3

04

Lintig

9

23



Rechtbehelfsbelehrung

Gegen den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27472 Cuxhaven, einzulegen.

Hinweise zum Rechtsbehelf:

Der Widerspruch eines Dritten ist innerhalb eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Absatz 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats ab Zustellung dieses Bescheides beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg, gestellt und begründet werden.

Hinweise

Der Vorbescheid erfolgte unter Aufnahme von Nebenbestimmungen.

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides ist vom 24.09.2026 bis einschließlich zum 08.10.2026 zur Einsicht ausgelegt. Der Bescheid inklusive der Begründung kann im genannten Zeitraum bei den folgenden Stellen im Internet eingesehen werden:

https://uvp.niedersachsen.de/ 

und

https://cloud.landkreis-cuxhaven.de/index.php/s/f6LPbsgyTBx9gKS 

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Cuxhaven, 17.09.2026 LANDKREIS CUXHAVEN
Der Landrat
In Vertretung
 
Berghorn
Kreisrat
Autor/in: Drutjons-Ebs