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24.09.2026

Antragsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Windpark Westercadewisch / Dingwörden:
Beantragt ist die Errichtung und Betrieb von 11 Windenergie­anla­gen (WEA) vom Typ Nordex N149/5.X  (Nennleistung je 5.700 kW) mit einem Rotordurchmesser von 149,00 m und einer Gesamt­höhe von 182,50 m 

Die Firma Umwelt Management AG UMaAG aus 27478 Cuxhaven, Alter Weg 23, hat mit Datum vom 29.09.2025 beim Landkreis Cuxhaven die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von elf Windenergieanlagen (WEA)vom Typ Nordex N-149/5.X (Nennleistung je 5.700 kW) mit einem Rotordurchmesser von 149,00 m und einer Gesamthöhe von 182,50 m, nach § 4 i. V. m. § 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt. Der Antrag wurde mehrfach, zuletzt am 06.08.2026 ergänzt.

Die 11 neuen WEA sollen auf dem Gebiet der Samtgemeinde Land Hadeln auf folgenden Flurstücken errichtet werden:

WEA-Nr.   Gemarkung      Flur   Flurstück
01             Cadenberge       2       47
02             Cadenberge       2       24
03             Cadenberge       3      122/14
04             Neuhaus            8       98/1
05             Cadenberge       3      178/29
06             Neuhaus            8       93/1
07             Neuhaus            8       72/1
08             Geversdorf       18       61/1
09             Geversdorf       18        51
10             Geversdorf       18        15/1
11             Geversdorf       18        38/4

Es wurde eine UVP-Vorprüfung durchgeführt. Es ist von relevanten Umweltwirkungen auszugehen. Damit ist eine Umweltverträglichkeits­prüfung erforderlich. Die Antragstellerin hat einen UVP-Bericht vorge­legt.

Das Genehmigungsverfahren wird daher nach § 4 i. V. m. § 10 BImSchG in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durch­geführt. Das geplante Vorhaben wird hiermit nach § 10 Abs. 3, Abs. 4 BImSchG sowie § 9 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmi­ungsverfahren – 9. BImSchV) bekannt gemacht. Zusammen mit den Antragsunterlagen werden die für die Umweltverträglichkeitsprüfung notwendigen Unterlagen nach § 4e der 9. BImSchV öffentlich ausge­legt. Die datenschutzrelevanten Unterlagen / Betriebsgeheimnisse sind namentlich benannt, werden aber nicht öffentlich ausgelegt.

Antragsunterlagen gemäß Inhaltsverzeichnis des Antrags (inkl. Registerangabe):

01 Antrag
02 Lagepläne
03 Anlage und Betrieb
04 Emissionen und Immissionen im Einwirkungsbereich der Anlage
05 Messung von Emissionen und Immissionen sowie Emissionsminderung
06 Anlagensicherheit
07 Arbeitsschutz
08 Betriebseinstellung
09 Abfälle
10 Abwasser
11 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
12 Bauvorlagen und Unterlagen zum Brandschutz
13 Natur, Landschaft und Bodenschutz
14 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
16 Anlagenspezifische Antragsunterlagen
17 Sonstige Unterlagen

Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die Antragsunterlagen werden gemäß § 10 Abs. 3 S. 2 BImSchG i. V. m. § 9 Abs. 2 der 9. BImSchV vom 02.10.2026 bis einschließlich 02.11.2026 auf den folgenden Internetseiten zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt:

Auf dem Umweltportal der Länder unter
https://uvp-verbund.de/ 

und auf der Homepage des Landkreises Cuxhaven unter
https://cloud.landkreis-cuxhaven.de/index.php/s/cTEgcSmS6x5DGyr 

Auf Verlangen kann eine andere Art der Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Hierzu wenden Sie sich an die Immissionsschutz­behörde.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind während der Einwendungsfrist, diese endet gem. § 12 Abs. 1 S. 2 der 9. BImSchV mit Ablauf des 02.12.2026, schriftlich bei der Bauaufsichts- und Immissionsschutzbehörde des Landkreises Cuxhaven geltend zu machen.

Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrecht­lichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 S. 5 BImSchG). Gemäß § 12 Abs. 2 der 9. BImSchV sind die Einwendungen dem Antragsteller und - soweit sie deren Aufgabenbereich berühren, den nach § 11 der 9. BImSchV beteiligten Behörden - bekannt zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen des Einwenders dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden sollen, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungs-behörde gemäß § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 i. V. m. § 10 Abs. 6 BImSchG nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet der Erörterungstermin statt, werden sämtliche form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen anlässlich dieses Termins am

Mo., 21.12.2026, ab 10:00 Uhr
im Kreistagssaal des Landkreises Cuxhaven,
Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven

erörtert. Sollte die Erörterung am 21.12.2026 nicht abgeschlossen werden können, wird sie am darauffolgenden Werktag ab 10:00 Uhr am selben Ort fortgesetzt. 

Der Erörterungstermin ist öffentlich und dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, sowie dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach dem BImSchG von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Ge­legenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Die Einwendungen werden auch dann erörtert, wenn der Antragsteller oder die Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu diesem Erörterungstermin nicht erscheinen. Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, werden im Erörterungstermin nicht behandelt.

Findet ein Erörterungstermin nicht statt, so wird dies gesondert öffent­lich bekannt gemacht. Sofern die Notwendigkeit besteht, die Erörterung an einem anderen Ort oder zu einem anderen Zeitpunkt durch­zuführen, erfolgt eine gesonderte öffentliche Bekanntmachung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Antrag (z.B. Genehmigung oder Ablehnung) gemäß § 21a der 9.BImSchV öffentlich bekannt gemacht wird und diese öffentliche Bekanntmachung die Zustellung der Entscheidung ersetzen kann (vergl. § 10 Abs. 8 BImSchG).

Cuxhaven, 24.09.2026 LANDKREIS CUXHAVEN
Der Landrat
 
In Vertretung
Berghorn
Kreisrat
Autor/in: Drutjons-Ebs