Hinweise zum E-Mail Kommunikationsweg mit dem Landkreis Cuxhaven
Der Landkreis Cuxhaven bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.
Der Landkreis Cuxhaven hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.
Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:
Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.
Es wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich (u.a. auch aufgrund potentieller technischer Probleme) keine Lesebestätigungen versendet werden.
Dieser E-Mail-Kommunikationsweg steht ausschließlich für die formlose Kontaktaufnahme zur Verfügung. Für den formlosen Schriftverkehr werden folgende Formate akzeptiert:
- ASC II- (reine Textdateien),
- PDF- (Adobe Acrobat) und
- RTF- (Rich Text Format)
Möchten Sie andere Formate und Anhänge verwenden, kann die Mail unter Umständen nicht bearbeitet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Anträge oder Schriftsätze, die aus rechtlichen Gründen der Schriftform bedürfen, nicht rechtswirksam eingereicht werden können. In einigen Fällen schreibt das Gesetz ausdrücklich vor, dass Dokumente schriftlich übermittelt werden müssen. Sie müssen dann aber mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein. Das hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in formloser elektronischer Form übersenden können. Dies gilt insbesondere für Widersprüche gegen Entscheidungen des Landkreises und für Bauanträge.
Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax (04721 66-2040) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.
Sie können jedoch für einen sicheren und qualifizierten Übertragungsweg das
- EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) sowie ein
- DeMail - Postfach
nutzen.
Der EGVP-Client kann von der Website http://www.egvp.de/software/index.php heruntergeladen werden. Voraussetzung für eine rechtsverbindliche EGVP-Nachricht ist Ihre Signierung mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mittels Signaturkarte).
Per De-Mail können Sie uns erreichen unter: info(at)landkreis-cuxhaven.de-mail.de
Bitte beachten Sie auch die rechtlichen Hinweise im Impressum.