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Ausschreibung für die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

Im Landkreis Cuxhaven sind auf Grundlage der §§ 9 und 10 des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes je eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin /ein bevollmächtigter Bezirksschorn­steinfeger (m/w/d) für die Kehrbezirke

Kehrbezirk Cuxhaven XVIII – Spaden (zum 01.10.2026)
Kehrbezirk Cuxhaven III – Loxstedt (zum 01.01.2027)
Kehrbezirk Cuxhaven XIV – Otterndorf (zum 01.01.2027)

zu bestellen.

Die Bewerbungsfrist endet am 12.07.2026. Der Landkreis Cuxhaven sucht für diese Kehrbezirke je eine engagierte Persönlichkeit, die die Voraussetzungen für eine Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/ zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) erfüllt.

Die Bestellung wird unter Berücksichtigung der Altersgrenze auf sieben Jahre befristet (§ 10 Abs. 1 SchfHwG).

Die Aufgaben und Tätigkeiten einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin / eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers (m/w/d) werden in den §§ 13 ff. SchfHwG beschrieben. Die sich bewerbenden Personen müssen persönlich und fachlich geeignet sein und die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornstein­fegerhandwerks besitzen (§ 9a Abs. 1 SchfHwG).

Die sich bewerbenden Personen müssen über die für die Erfüllung der Aufgaben von Bezirksschornsteinfegerinnen / Bezirksschornsteinfegern erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen.

Die Auswahl zwischen den sich bewerbenden Personen wird gemäß § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen.

Hinweis: Die bisherigen Kehrbezirksinhaber könnten sich wiederbewerben.

Alle Einzelheiten zum Ausschreibungsverfahren und zu den Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber sind der nachfolgenden PDF-Datei zur Ausschreibung zu entnehmen.

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

20.06.2026