Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
[Nr.99089173169000 ]
Teaser
Wenn Sie Ihre geerbten Waffen blockieren lassen müssen, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Einbau des Blockiersystems bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen bzw. die Zulassung einer Ausnahme von der Verpflichtung zur Einbau des Blockiersystems beantragen. Reichen Sie die Anzeige bzw. den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Ansprechpunkt
Waffenbehörde
Zuständige Stelle
Waffenbehörde
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben