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Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
[Nr.99089173169000 ]

Teaser

Wenn Sie Ihre geerbten Waffen blockieren lassen müssen, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Einbau des Blockiersystems bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen bzw. die Zulassung einer Ausnahme von der Verpflichtung zur Einbau des Blockiersystems beantragen. Reichen Sie die Anzeige bzw. den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Ansprechpunkt

Waffenbehörde

Zuständige Stelle

Waffenbehörde

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben