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Eine Genehmigung für die Errichtung und Betrieb gentechnischer Anlagen beantragen
[Nr.99045001006000 ]

Teaser

Als Betreiber einer gentechnischen Anlage haben Sie die Errichtung und Betrieb der Anlage sowie weitere gentechnische Arbeiten bei der zuständigen Behörde abhängig von der Sicherheitsstufe anzuzeigen, anzumelden oder genehmigen zu lassen.

Verfahrensablauf

Änderung gentechnischer Anlagen der Sicherheitsstufen 1 bis 4und weiterer gentechnischer Arbeiten der Sicherheitsstufen 2-4:
Errichtung und Betrieb einer gentechnischen Anlage bzw. die wesentliche Änderung einer gentechnischen Anlage sind je nach Sicherheitsstufe anzeige- (S1), anmelde- (S2) oder genehmigungspflichtig (S3-4). Die Durchführung weiterer gentechnischer Arbeiten sind anzeigepflichtig (S2) oder genehmigungspflichtig (S3-4). Bei einem Genehmigungsantrag erhalten Sie einen Bescheid. 
 

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit für Anzeige-, Anmelde- bzw. Genehmigungsverfahren nach GenTG liegt in Niedersachsen bei den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern Braunschweig, Göttingen und Hannover.