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Förderung für Digitalisierung von Filmen mit besonderem Wert beantragen
[Nr.99148061017000 ]
Teaser
Wenn Sie historisch bedeutsame oder wertvolle deutsche Filme digitalisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag auf Förderung online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) stellen.
- Registrieren Sie sich auf dem Antragsportal der FFA.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Ihr Antragsformular wird auf Grundlage Ihrer hochgeladenen Informationen automatisch im Antragsportal der FFA generiert.
- Drucken Sie das Antragsformular aus und unterschreiben Sie es.
- Schicken Sie das unterschriebene Antragsformular an die FFA.
- Die FFA prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Bewilligung.
- Die FFA gibt Ihnen per Post Bescheid, ob Ihr Antrag bewilligt wird.
- Falls Ihr Antrag bewilligt wird, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
- Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, werden Ihnen die Ablehnungsgründe per Post mitgeteilt.
- Nach Bestandskraft des Bescheides können Sie eine Mittelanforderung stellen.
- Die FFA prüft Ihren Antrag auf Auszahlung und überweist die Fördermittel auf das Projektkonto der die Zuwendung empfangenden Person.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 2 Nummer 3, 145 Filmförderungsgesetz (FFG 2017)
- D.15 Richtlinie für die Förderung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes
- Gemeinsame Förderrichtlinie der BKM, der Länder und der FFA zur Digitalisierung des nationalen Filmerbes
- §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
- Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Ansprechpunkt
Filmförderungsanstalt (FFA) German Federal Film Board Anstalt des öffentlichen Rechts
Zuständige Stelle
Filmförderungsanstalt (FFA) German Federal Film Board Anstalt des öffentlichen Rechts
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben