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Förderung für Projekte im Rahmen des »Sonderprogramms zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts« beantragen
[Nr.99148102080000 ]
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Als Bibliothek, Archiv oder vergleichbare Einrichtung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung zur Erhaltung von schriftlichem Kulturgut beantragen.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) stellen.
- Gehen Sie auf die Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und füllen Sie Ihren Antrag auf Förderung elektronisch aus.
- Drucken Sie den Antrag aus und lassen Sie ihn von einem gesetzlich Zeichnungsberechtigten unterschreiben.
- Senden Sie den Antrag per Mail an das für Sie zuständige Landesministerium, das den abschließenden Teil des Antragsformulars ausfüllt.
- Senden Sie den Antrag außerdem mit allen geforderten Unterlagen per Post an das für Sie zuständige Landesministerium.
- Nachdem das zuständige Landesministerium Ihren Antrag an die KEK weitergeleitet hat, erhalten Sie eine elektronische Bestätigung per E-Mail, dass Ihr Antrag eingegangen ist.
- Sie bekommen von der KEK per Post und E-Mail Bescheid, ob Ihr Projekt gefördert wird.
- Sie dürfen erst mit Ihrem Projekt beginnen, wenn Sie die Förderzusage erhalten haben.
- Bei Bedarf können Sie separat im Nachgang einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellen. Dies kann formlos per Mail erfolgen an die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK).
-
Wenn Sie Ihr Projekt beendet haben, müssen Sie der KEK alle Dokumente zum Nachweis der Ihnen bewilligten Mittel einreichen. Nutzen Sie dafür das Formular auf der Internetseite der KEK.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Zuständige Stelle
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben