Förderung für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung beantragen
[Nr.99148247017000 ]
Urheber
Teaser
Wenn Sie als Träger Fachkräfte der psychosozialen Prozessbegleitung beschäftigen, können Sie Fördermittel für die daraus entstehenden Personalkosten beantragen.
Verfahrensablauf
Zuwendungen für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung können Sie online oder schriftlich beantragen.
- Sie stellen einen Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung
- Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) prüft Ihren Antrag und bewilligt oder lehnt ihn anschließend ab.
Schriftlich stellen Sie den Antrag unter Verwendung der Vordrucke, die der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) zur Verfügung stellt .
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen
- Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (Nds. AG PsychPbG)
- Niedersächsische Verordnung über die psychosoziale Prozessbegleitung (NPsychPbVO)
- Verwaltungsvorschriften (VV/VV-Gk) zu § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO)
- Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG)
Onlinedienste
Zuständige Stelle
Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD)
Formulare
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben