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Förderung für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung beantragen
[Nr.99148247017000 ]

Urheber

Teaser

Wenn Sie als Träger Fachkräfte der psychosozialen Prozessbegleitung beschäftigen, können Sie Fördermittel für die daraus entstehenden Personalkosten beantragen.

Verfahrensablauf

Zuwendungen für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung können Sie online oder schriftlich beantragen.

  • Sie stellen einen Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung
  • Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) prüft Ihren Antrag und bewilligt oder lehnt ihn anschließend ab.

Schriftlich stellen Sie den Antrag unter Verwendung der Vordrucke, die der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) zur Verfügung stellt .

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD)

Formulare

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben