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Förderung im Rahmen des Zukunftsprogramms Kino beantragen
[Nr.99148062017000 ]
Teaser
Wenn Sie in Ihr Kino investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dafür eine Förderung beantragen.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag auf Förderung im Rahmen des Zukunftsprogramms Kino online und schriftlich bei der Filmförderungsanstalt (FFA) stellen:
- Den Antrag stellen Sie online über das Antrags- und Meldungsportal der FFA. Dort können Sie auch alle erforderlichen Unterlagen hochladen.
- Füllen Sie das Antragsformular elektronisch aus und senden Sie es ab. Danach drucken das versendete Antragsformular aus und unterschreiben es. Das unterschriebene Antragsformulars, schicken Sie innerhalb von 5 Tagen nach der Online-Antragstellung per Post an die FFA, um den Antrag rechtsverbindlich zu stellen.
- Die FFA prüft Ihren Antrag. Wenn die FFA Ihren Antrag bewilligt, erhalten sie per Post einen Zuwendungsbescheid.
- Sie beginnen jetzt mit der Maßnahme.
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Hinweis:
- Sie können gegebenenfalls auch beantragen mit Ihrer Maßnahme zu beginnen, bevor Ihr Zuwendungsbescheid ausgestellt wird.
- Wenn Sie eine Rate ausgezahlt bekommen möchten, stellen Sie online den Antrag auf Ratenauszahlung und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch. Druckern Sie das elektronisch versendete Ratenauszahlungsformular aus und unterschreiben Sie es. Das unterschriebene Antragsformularschicken Sie per Post an die FFA.
- Die FFA prüft Ihren Antrag auf Ratenauszahlung und überweist bei Vorliegen aller Nachweise die Rate.
- Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, stellen Sie online den Antrag auf Verwendungsnachweisprüfung verbunden mit der Auszahlung der letzten Rate bei der FFA:
- Sie erstellen online einen Verwendungsnachweis (zahlenmäßiger Nachweis und Sachbericht) und laden alle erforderlichen Unterlagen hoch. Füllen Sie das Formular für die Verwendungsnachweisprüfung elektronisch aus und senden Sie es ab. Danach drucken Sie das versendete Formular aus und unterschreiben es. Das unterschriebene Formular schicken Sie per Post an die FFA.
- Die FFA prüft den Verwendungsnachweis und überweist bei Vorlage aller Nachweise die letzte Rate.
Rechtsgrundlage(n)
Fördergrundsätze werden noch entwickelt
Zuständige Stelle
Filmförderungsanstalt (FFA) / German Federal Film Board, Fachbereich Förderungen
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben