Förderung von Fallpauschalen für anerkannte Betreuungsvereine für geworbene ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
[Nr.99148163017002 ]
Teaser
Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen für die von den anerkannten Betreuungsvereinen wahrzunehmenden Aufgaben.
Verfahrensablauf
Nach Prüfung der Antragsunterlagen wird die Zuwendung bewilligt und nach Eingang einer Mittelanforderung durch den Betreuungsverein ausgekehrt.
Die Landesbetreuungsstelle überwacht die Verwendung der Zuschüsse.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Zuständige Stelle
Landesbetreuungsstelle
bei dem Oberlandesgericht Oldenburg
Richard-Wagner-Platz 1,
26135 Oldenburg
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben