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Förderung von Fallpauschalen für anerkannte Betreuungsvereine für geworbene ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
[Nr.99148163017002 ]

Teaser

Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen für die von den anerkannten Betreuungsvereinen wahrzunehmenden Aufgaben.

Verfahrensablauf

Nach Prüfung der Antragsunterlagen wird die Zuwendung bewilligt und nach Eingang einer Mittelanforderung durch den Betreuungsverein ausgekehrt.

Die Landesbetreuungsstelle überwacht die Verwendung der Zuschüsse.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Landesbetreuungsstelle
bei dem Oberlandesgericht Oldenburg
Richard-Wagner-Platz 1,
26135 Oldenburg

  OLGOL-Landesbetreuungsstelle@justiz.niedersachsen.de

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben