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Förderung von Mehrgefahrenversicherungen in der Landwirtschaft beantragen
[Nr.99400389017000 ]
Teaser
Die Förderung von Mehrgefahrenversicherungen richtet sich an aktive Landwirtinnen und Landwirte in NI, HB und HH. Wenn Sie Ihre landwirtschaftlichen Kulturen gegen bestimmte Wettergefahren versichern wollen, können Sie eine Förderung beantragen.
Verfahrensablauf
- Vom 15. März bis 15. Mai eines Jahres reichen Sie den Antrag auf Teilnahme zusammen mit den Anlagen und einem Versicherungsangebot ein
- Nach Ablauf der Antragsfrist wird von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen das Priorisierungsverfahren durchgeführt
- Sie erhalten nach Abschluss des Verfahrens einen entsprechenden Bescheid
- Nach Erhalt des Zusicherungsbescheids können Sie Ihren Versicherungsvertrag abschließen
- Vom 15. März bis 15. Mai des darauffolgenden Jahres können Sie dann anhand des Förderantrags die konkrete Förderung von bis zu 50 Prozent der Versicherungssumme beantragen.
- Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid.
- Diesen Antrag müssen Sie jährlich stellen, wenn Ihr Versicherungsvertrag für mehrere Jahre abgeschlossen wurde
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Mehrgefahrenversicherungen für landwirtschaftliche Kulturen in dem Land Niedersachsen, der Freien Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg (RL-MGV-NI/HB/HH)
- Artikel 76 der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft(EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums(ELER) zu finanzierenden Strategiepläne(GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung(EU) Nr.1305/13 und 1307/13
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben