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Was erledige ich wo?

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Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Registrierung einer Person zur Aalfischerei
[Nr.99042030261003 ]

Teaser

Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde als Person registrieren.

Verfahrensablauf

  • Sie registrieren die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde.
  • Sie geben an, ob sie in Küsten oder Binnengewässern fischen und grenzen das Fisch-Gebiet ein.
  • Die Anzeige ist formlos und die Registrierung erfolgt nachdem Sie die den formalen Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
  • Sie erhalten dann eine Registriernummer.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

  • Sie möchten Aale zu Erwerbszwecken fangen.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.