Meldung des Tierbestandes oder Änderung der Meldung bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse abgeben
Teaser
Wenn Sie Rinder, Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen oder Geflügel halten müssen Sie Ihre Tiere jährlich zum 17. Januar bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse melden.
Verfahrensablauf
Wenn Sie Rinder, Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen oder Geflügel halten, sind Sie verpflichtet, sich bei der Tierseuchenkasse zu melden. Sie erhalten dann per Post eine Meldekarte oder auf Wunsch einen Zugang für die Online-Meldung auf der Homepage der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.
Nachdem Sie Art und Anzahl der gehaltenen Tiere gemeldet haben, bekommen Sie von der Tierseuchenkasse einen Bescheid über die für das laufende Jahr zu zahlenden Beiträge. Diese sind innerhalb der im Beitragsbescheid angegebenen Frist zu entrichten. Mit der fristgerechten Zahlung der Beiträge erhalten Sie einen Anspruch auf die Leistungen der Tierseuchenkasse.
Die Meldung ist jährlich bis zum 17.1. neu durchzuführen. Der Beitrag ist jeweils bis zum 15.3. des Jahres zu entrichten.
Die Meldung zur Tierseuchenkasse ist eine Pflicht, keine Option.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben