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Steuerabzug bei Bauleistungen Freistellung
[Nr.99102052048000 ]

Teaser

Sie erbringen im Inland eine Bauleistung an einen anderen Unternehmer oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts und diese müssen von der Gegenleistung eine Bauabzugssteuer abführen? Dann können Sie eine Befreiung von der Steuerpflicht beantragen. 

Verfahrensablauf

Als leistender Unternehmer können Sie die Ausstellung der Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen beim Finanzamt beantragen. Der Antrag ist an keine Form gebunden. Das Finanzamt prüft, ob die Voraussetzungen für die Ausstellung der Bescheinigung gegeben sind. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, erstellt das Finanzamt die entsprechende Bescheinigung. Sie erhalten diese in der Regel mit der Post. Die Bescheinigung dient zur Vorlage beim Empfänger der Bauleistung und befreit diesen von der Verpflichtung bei der Inanspruchnahme von Bauleistungen den Steuerabzug vorzunehmen. Jede Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen ist mit einer einmalig vergebenen Sicherheitsnummer versehen. Anhand der Sicherheitsnummer kann der Auftraggeber auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) die Gültigkeit der Bescheinigung prüfen

Rechtsgrundlage(n)

§ 48b Absatz 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz

Onlinedienste

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

nicht angegeben