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Steuerbegünstigungen und -entlastungen im Energie- und Stromsteuerrecht melden
[Nr.99102137128000 ]
Teaser
Wenn Sie für die Strom- oder Energiesteuer Begünstigungen oder Entlastungen erhalten haben, müssen Sie diese in bestimmten Fällen der Zollverwaltung melden.
Verfahrensablauf
Steuerbegünstigungen und -entlastungen im Energie- und Stromsteuerrecht können Sie online melden.
- Registrieren Sie sich beim Bürger- und Geschäftskunden-Portals des Zolls.
- Wählen Sie unter »Dienstleistungen« den Punkt »Erfassung von Steuerbegünstigungen gemäß EnSTransV« aus.
- Melden Sie sich bei dem Erfassungsportal EnSTransV online an.
- Machen Sie die geforderten Angaben und laden Sie gegebenenfalls die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Schicken Sie die Meldung online ab.
- Sie erhalten eine Übermittlungsbestätigung.
- Sind weitere Angaben oder Unterlagen nötig, wird sich das zuständige Hauptzollamt bei Ihnen melden.
Im Bürger- und Geschäftskunden-Portal können Sie den Status einer abgeschickten Meldung verfolgen, zum Beispiel "in Bearbeitung" oder "abgeschlossen".
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
nicht angegeben