Steuerberaterin/Steuerberater Bestellung wieder
[Nr.99135001061001 ]
Onlinedienste
Teaser
Ehemalige Steuerberaterinnen/Steuerberater und Steuerbevollmächtigte können unter bestimmten Voraussetzungen wiederbestellt werden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Steuerberaterkammer, in deren Bereich eine berufliche Niederlassung oder regelmäßige Arbeitsstätte begründet werden soll.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben