Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG Anerkennung
[Nr.99050116016000 ]
Teaser
Sie möchten als Sachverständiger oder Untersuchungsstelle in der EU für Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz hochwertige Dienstleistungen erbringen? Dann können Sie einer behördliche Anerkennung beantragen. Diese dient als Qualifikationsnachweis gegenüber Auftraggebern.
Rechtsgrundlage(n)
Landesbodenschutzgesetze
Ansprechpunkt
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Als Sachverständige oder Sachverständiger oder als Untersuchungsstelle werden Sie zugelassen oder anerkannt, wenn Sie die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die für das Sachgebiet erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen.
Formulare
Das Verfahren ist in landesspezifischen Bodenschutzgesetzen und/oder Verordnungen in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz geregelt. Siehe Auskunftssystem ReSyMeSa.
Verfahrensablauf
Nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Im Auskunftssystem ReSyMeSA der Länder sind die zuständigen Stellen der Länder sowie deren Anforderungen dargestellt. ReSyMeSa dient der Recherche nach den von den Bundesländern inden Umweltbereichen Abfall, Boden/Altlasten, Immissionsschutz und Wasser notifizierten Untersuchungsstellen und Sachverständigen.
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben