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Vereidigte Buchprüfer Anerkennung
[Nr.99132005016000 ]

Teaser

Vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der zuständigen Stelle anerkannt werden.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Wirtschaftsprüferkammer.

Formulare

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben