Vereidigte Buchprüfer Anerkennung
[Nr.99132005016000 ]
Teaser
Vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der zuständigen Stelle anerkannt werden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Wirtschaftsprüferkammer.
Formulare
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben