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Wiederbestellung einer/eines Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfers
[Nr.99132006061002 ]
Teaser
Unter bestimmten Vorraussetzungen, kann eine Wirtshaftsprüferin oder ein Wirtschaftsprüfer wiederbestellt werden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Wirtschaftsprüferkammer.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben