Niedersachsen beendet Anbindehaltung von Rindern - Landkreis Cuxhaven für bundesweite Regelung
Der Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 2. Juni 2026 zum Ausstieg aus der Anbindehaltung von Rindern hat für den Landkreis Cuxhaven eine große Bedeutung. „Mit ca. 1500 Rinderhaltungen ist unser Landkreis einer der rinderreichsten in Niedersachsen. Die neue Regelung betrifft diese Region daher maßgeblich“, erklärt Landrat Thorsten Krüger. „Das Ziel des Ausstieges aus der Anbindehaltung ist aus tierschutzfachlicher Sicht richtig, allerdings wäre ein gemeinsamer, bundeseinheitlicher Weg, insbesondere auch wegen verfassungsrechtlicher Bedenken, wünschenswert gewesen“, betont Krüger die Folgen für landwirtschaftliche Betriebe im Cuxland. Auch der Niedersächsische Landkreistag hatte sich für eine bundesweit einheitliche Regelung ausgesprochen.
Allgemeinverfügung des Landkreises Cuxhaven
Der Bereich Veterinärwesen des Landkreises Cuxhaven veröffentlicht daher eine entsprechende Allgemeinverfügung, die am 02.07.2026 im Amtsblatt öffentlich bekanntgegeben wird und am 03.07.2026 in Kraft tritt. Die Allgemeinverfügung stützt sich auf den Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (https://www.verkuendung-niedersachsen.de/ndsmbl/2026/267/).
Haltungen müssen umgestellt oder beendet werden
Das Ministerium erklärt, dass für den Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern Übergangsfristen vorgesehen sind, in denen sich die Betriebe umstellen können bzw. die Anbindehaltung beendet wird. Es gilt eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Für die kombinierte Anbindehaltung, bei der die Tiere ganzjährig für mindestens zwei Stunden Zugang zu einem Auslauf, Laufhof oder einer Weide haben, gilt eine Frist von bis zu fünf Jahren. Auch für die Beendigung der saisonalen Anbindehaltung (täglicher Weidegang von mehr als zwei Stunden im Zeitraum Mai bis Oktober) haben Halterinnen und Halter bis zu fünf Jahre Zeit.
Die Umstellung und gewählte Art des neuen Haltungssystems oder die beabsichtigte Aufgabe der Rinderhaltung ist über das Meldeportal des LAVES (https://laves-nexus.niedersachsen.de/anbindehaltung) innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten ab Bekanntgabe der Allgemeinverfügung schriftlich mitzuteilen. Darüber hinaus dürfen Tiere ab sofort nicht neu in die ganzjährige Anbindehaltung eingestallt werden.